Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Oldenburg. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NI · Stand 2026.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Mehrfamilienhaus in Oldenburg (Niedersachsen). Versteigerungstermin: 9. September 2026 um 11:00 am Amtsgericht Oldenburg. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 430.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 300 €/m² (Stand 2026).
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 215.000 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Mit einem eingeschossigen Mehrfamilienwohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss sowie einer eingeschossigen Doppelgarage und einem hölzernen Gartenhaus bebautes Grundstück in 26125 Oldenburg (Oldb) / Stadtteil Ofenerdiek, Hirseweg 5. Baujahr des Wohnhauses (laut Sachverständigengutachten): Haupthaus: 1972; Straßenseitiger Anbau: unbekannt; Rückwärtiger Anbau: 2021 Aufteilung des Wohnhauses (laut …
Mit einem eingeschossigen Mehrfamilienwohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss sowie einer eingeschossigen Doppelgarage und einem hölzernen Gartenhaus bebautes Grundstück in 26125 Oldenburg (Oldb) / Stadtteil Ofenerdiek, Hirseweg 5. Baujahr des Wohnhauses (laut Sachverständigengutachten): Haupthaus: 1972; Straßenseitiger Anbau: unbekannt; Rückwärtiger Anbau: 2021 Aufteilung des Wohnhauses (laut Sachverständigengutachten): I. Kellergeschoss (KG): Teilweise unterkellert a) Straßenseitige Wohnung: Nicht unterkellert b) Mittlere Wohnung: Voll unterkellert, hier Heizungsraum und verschiedene Abstellräume c) Gartenseitige Wohnung: nicht bzw. teilunterkellert II. Erdgeschoss (EG): a) Straßenseitige Wohnung: Schlafzimmer, offene Diele mit Küchenbereich, WC, Flurbereich mit Treppenaufgang b) Mittlere Wohnung: Diele, Flurbereich, Bad, Wohnzimmer, Küche mit Wintergartenzugang c) Gartenseitige Wohnung: Diele mit Treppenaufgang, Büro, Flur, Bad, HWR, großes Wohn-Esszimmer mit integrierter Küche III. Dachgeschoss (DG): a) Straßenseitige Wohnung: Wohnzimmer mit Loggia Zugang, 3 Zimmer, 2 Bäder, Flur mit Treppenaufgang (Wendeltreppe), ehemalige Diele sowie Flur b) Gartenseitige Wohnung: Flur mit Treppenaufgang, Kinderzimmer, Bad, Schlafzimmer mit Zugang zur Dachterrasse Sonstige Nebengebäude (laut Sachverständigengutachten): Schuppen Nach den Feststellungen des Grundstückssachverständigen wurde mit Mitteilung gem. § 62 der Niedersächsischen Bauordnung an die Stadt Oldenburg vom 28.04.2021 nur die Erweiterung und Umbau eines Einfamilienwohnhauses (Anbau und Umbau zur Schaffung einer zweiten Wohneinheit und Errichtung einer Dachterrasse) angezeigt. Tatsächlich erfolgte die Erweiterung zu einem Dreifamilienwohnhaus. Der Grundriss wurde durch verschiedene Öffnungen und Schließungen verschiedener Wände und Türen stark verändert. Der neuerrichtete Bauteil (Gartenseitige Wohnung) wurde größer errichtet als geplant.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Oldenburg. Wortlaut unverändert übernommen.
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Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (430.000 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
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Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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