Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück in Sinzig (Rheinland-Pfalz). Versteigerungstermin: 30. September 2026 um 13:30 am Amtsgericht Sinzig. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 450 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 225 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Das zu bewertende Grundstück liegt in der Gemarkung Sinzig. Sinzig ist eine Stadt im Kreis Ahrweiler in Rheinland-Pfalz. Es liegt außerhalb der Ortslage, hinter der Bebauung, ca. 1.000 m (Luftlinie) von der Kernstadt Sinzig entfernt. Der Aufwuchs ist nicht durchforstet und stark verwildert und stellt keinen gesonderten Wert dar.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Sinzig. Wortlaut unverändert übernommen.
Verkehrswertgutachten sind oft 40–80 Seiten lang. Unsere KI liest das komplette Gutachten und fasst das Kaufentscheidende klar zusammen — Bauzustand, Mängel, Sanierungsbedarf, Wohnfläche, Baujahr, Bewohnbarkeit und Belastungen.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (450 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
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Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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