Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Tautenhain. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS TH · Stand 2026.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Einfamilienhaus in Tautenhain (Thüringen). Versteigerungstermin: 30. Juli 2026 um 10:00 am Amtsgericht Jena. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 152.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft. Amtlicher Bodenrichtwert 90 €/m² (Stand 2026).
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 76.000 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Bebauung: teilweise unterkellertes, zweigeschossiges Wohnhaus mit teilweise ausgebautem Dachgeschoss (Baujahr um 1900), ein eingeschossiger ehemaliger Kleintierstall mit Dachgeschoss (Baujahr ebenfalls um 1900), eine Scheune in Holzbauweise mit Gewölbekeller (Baujahr um 1900) sowie ein ein- und teilweise zweigeschossiger Garagen- und Werkstattkomplex (Baujahr um 1980)
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Jena. Wortlaut unverändert übernommen.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (152.000 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerAlle Eckdaten, Analyse & Checkliste zu diesem Objekt in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
Bekanntmachung, Gutachten und Exposé sind für registrierte Nutzer kostenlos abrufbar — Anmeldung mit Google in Sekunden.
Kostenlos registrieren & ansehen