Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Einfamilienhaus in Sulzbach (Saarland). Versteigerungstermin: 16. Oktober 2026 um 09:00 am Amtsgericht Saarbrücken im Saarland. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 122.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 61.000 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Objektbeschreibung laut Gutachten: Grundstück bebaut mit einem Einfamilienhaus (Doppelhaushälfte) nebst Garage. Baujahr ca. 1950 Die Verkehrswertermittlung erfolgte nur nach dem äußeren Anschein. Das Gebäude ist eingeschossig, unterkellert und einseitig angebaut.
Objektbeschreibung laut Gutachten: Grundstück bebaut mit einem Einfamilienhaus (Doppelhaushälfte) nebst Garage. Baujahr ca. 1950 Die Verkehrswertermittlung erfolgte nur nach dem äußeren Anschein. Das Gebäude ist eingeschossig, unterkellert und einseitig angebaut. Raumaufteilung: Kellergeschoss: diverse Kellerräume Erdgeschoss: Flur, 3 Zimmer, Küche, Bad Dachgeschoss: 3 Zimmer, Küche, WC Die Garage ist instandsetzungs-/ sanierungsbedürftig.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Saarbrücken im Saarland. Wortlaut unverändert übernommen.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (122.000 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerAlle Eckdaten, Analyse & Checkliste zu diesem Objekt in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
Original beim Amtsgericht öffnenBekanntmachung, Gutachten und Exposé sind für registrierte Nutzer kostenlos abrufbar — Anmeldung mit Google in Sekunden.
Kostenlos registrieren & ansehen