Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Wenig Zeit für Besichtigung und Finanzierungs-Vorbereitung.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Einfamilienhaus, Garage in Sinn (Hessen). Versteigerungstermin: 23. Juli 2026 um 09:00 am Amtsgericht Dillenburg Zweigstelle Herborn. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 77.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 38.500 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Das Grundstück ist bebaut mit einem ursprünglich vermutlich um das Jahr 1700 in Fachwerkbauweise errichteten Wohnhaus mit Garage (Baujahr ca. 1985). Das Gebäude ist teilweise unterkellert, das Dachgeschoss ist teilweise zu Wohnzwecken ausgebaut. Die Wohnfläche beträgt 177 m². Das Objekt steht unter Denkmalschutz. Es besteht ein erheblicher Unterhaltungsstau.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Dillenburg Zweigstelle Herborn. Wortlaut unverändert übernommen.
Verkehrswertgutachten sind oft 40–80 Seiten lang. Unsere KI liest das komplette Gutachten und fasst das Kaufentscheidende klar zusammen — Bauzustand, Mängel, Sanierungsbedarf, Wohnfläche, Baujahr, Bewohnbarkeit und Belastungen.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (77.000 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
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Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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