Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Niesky. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS SN · Stand 2022.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Einfamilienhaus, Doppelgarage, 2 Schuppen in Niesky (Sachsen). Versteigerungstermin: 26. August 2026 um 09:15 am Amtsgericht Görlitz. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 400.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 13 €/m² (Stand 2022).
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 200.000 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
zu lfd. Nr. 1. frei stehendes Einfamilienwohnhaus, unterkellert mit ausgebautem Dachgeschoss und eingeschossigen Wintergarten, Baujahr 1995, ca 119,50 qm Wohnfläche, leerstehend zu lfd. Nr. 2. bebaut mit einer Doppelgarage und zwei Schuppen Die südlichen Bereiche beider Grundstücke werden als Garten bzw. als Acker genutzt.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Görlitz. Wortlaut unverändert übernommen.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (400.000 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerAlle Eckdaten, Analyse & Checkliste zu diesem Objekt in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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