Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Hatten. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NI · Stand 2026.
Wenig Zeit für Besichtigung und Finanzierungs-Vorbereitung.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Einfamilienhaus, mit ehemaliger Praxis, Garage und Gartenhaus in Hatten (Niedersachsen). Versteigerungstermin: 15. Juli 2026 um 11:00 am Amtsgericht Oldenburg. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 490.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft. Amtlicher Bodenrichtwert 240 €/m² (Stand 2026).
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 245.000 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Mit einem Wohnhaus mit ehemaliger Praxis, Garage und Gartenhaus bebautes Grundstück in 26209 Hatten / Ortsteil Sandkrug, Poststraße 6. Baujahr des Wohnhauses (laut Sachverständigengutachten): ca. 1966, ca. 1967 Ausbau Dachgeschoss. Bruttogrundfläche des Wohnhauses (laut Sachverständigengutachten): ca. 555 m². Wohnfläche des Wohnhauses (laut Sachverständigengutachten): ca.
Mit einem Wohnhaus mit ehemaliger Praxis, Garage und Gartenhaus bebautes Grundstück in 26209 Hatten / Ortsteil Sandkrug, Poststraße 6. Baujahr des Wohnhauses (laut Sachverständigengutachten): ca. 1966, ca. 1967 Ausbau Dachgeschoss. Bruttogrundfläche des Wohnhauses (laut Sachverständigengutachten): ca. 555 m². Wohnfläche des Wohnhauses (laut Sachverständigengutachten): ca. 231 m². Nutzfläche des Wohnhauses (laut Sachverständigengutachten): ca. 95 m² (Praxis), ca. 46 m² (Privat). Raumaufteilung des Wohnhauses (laut Sachverständigengutachten): a) Keller- und Erdgeschoss: Abstellräume, Heizungsraum, Flur, WC, Wartezimmer, Labor, Behandlungsräume, Sprechzimmer b) Obergeschoss: Schlafzimmer, Kinderzimmer, Wohn- und Esszimmer, Küche, Bad, WC, Arbeitsraum, Diele, Spielzimmer c) Dachgeschoss: Schlafzimmer, Kinderzimmer, Flur, Bad, WC, Lesezimmer Nebengebäude (laut Sachverständigengutachten): Garage mit Personalraum in Massivbauweise als Anbau am Hauptgebäude. Baujahr des Nebengebäudes (laut Sachverständigengutachten): ca. 1996 Erweiterung Garage und Orangerie. Bruttogrundfläche des Nebengebäudes (laut Sachverständigengutachten): ca. 85 m² Nutzfläche des Nebengebäudes (laut Sachverständigengutachten): ca. 16 m² (Praxis), ca. 60 m² (Garage, Orangerie). Sonstige Nebengebäude (laut Sachverständigengutachten): Gartenhaus in Holzbauweise mit ca. 63 m² Grundfläche. Dem Grundstück sind nach den Feststellungen des Grundstückssachverständigen folgende Entwicklungszustände zuzuordnen: a) Flurstück 26/24 (vorderer, straßenseitiger Flurstücksteil): ca. 1.101 m² baureifes Land -Mischgebiet b) Flurstück 26/24 (rückwärtiger Flurstücksteil): ca. 993 m² Gartenland c) Flurstück 26/59 ca. 1.215 m² Freizeitfläche
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Oldenburg. Wortlaut unverändert übernommen.
Verkehrswertgutachten sind oft 40–80 Seiten lang. Unsere KI liest das komplette Gutachten und fasst das Kaufentscheidende klar zusammen — Bauzustand, Mängel, Sanierungsbedarf, Wohnfläche, Baujahr, Bewohnbarkeit und Belastungen.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (490.000 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
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Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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