Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Eigentumswohnung in St. Ingbert (Saarland). Versteigerungstermin: 29. September 2026 um 08:30 am Amtsgericht St. Ingbert im Saarland. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 67.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 33.500 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
= (ohne Gewähr): Wohnungseigentum (Nr. 7) im 2. Untergeschoss eines Mehrfamilienhauses mit 65 Wohneinheiten, Sondernutzungsrecht an einem TG-Stellplatz (Doppelstockparker) und Terrasse, Zentralheizung Raumaufteilung: Wohn-/Essraum mit Kochzeile, Schlafzimmer, innenliegendes Bad, Flur, Terrasse Wohnfläche ca. 45 m²
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts St. Ingbert im Saarland. Wortlaut unverändert übernommen.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (67.000 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerAlle Eckdaten, Analyse & Checkliste zu diesem Objekt in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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