Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Bad Wildungen. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS HE · Stand 2024.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Eigentumswohnung (ab 5 Zimmer) in Bad Wildungen (Hessen). Versteigerungstermin: 28. Juli 2026 um 09:30 am Amtsgericht Fritzlar. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 61.600 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 90 €/m² (Stand 2024).
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 30.800 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Eigentumswohnung (Erd- und 1. Obergeschoss eines Fachwerkhauses) ca. 169 qm, Baujahr unbekannt, Besichtigung von außen, Instandhaltungsrückstau, DenkmalschutzAuf die Veröffentlichungsfrist von 2 Wochen wird hingewiesen.Ansprechpartner: EINSFÜNFACHT, Hannover, Tel.: 0511 90984-34, Az.: 1691/22 BB05.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Fritzlar. Wortlaut unverändert übernommen.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (61.600 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerAlle Eckdaten, Analyse & Checkliste zu diesem Objekt in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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