Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Allendorf (Eder). Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS HE · Stand 2024.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Doppelhaushälfte, Garage in Allendorf (Eder) (Hessen). Versteigerungstermin: 19. August 2026 um 10:00 am Amtsgericht Frankenberg (Eder). Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 145.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 40 €/m² (Stand 2024).
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 72.500 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Objektbeschreibung: Doppelhaushälfte; Gebäude ursprünglich vor 1920, vermutlich teilmodernisiert, vermutliche Wohnfläche 150 m², zwei Vollgeschosse, DG. nicht ausgebaut. Zwei Garagen im Nebengebäude, zugewiesene Sondernutzungsfläche im Garten. Das Gutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Frankenberg/Eder, Geismarer Straße 22, Zimmer 104, Erdgeschoss, zu den üblichen Sprechzeiten eingesehen weden.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Frankenberg (Eder). Wortlaut unverändert übernommen.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (145.000 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerAlle Eckdaten, Analyse & Checkliste zu diesem Objekt in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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