Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (67.600 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
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Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Bebaut mit einem eingeschossigen, teilunterkellerten Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss. Baujahr lt. Angabe vom Eigentümer 1916 mit Modernisierungen zwischen 2000 bis 2015. Zum Objekt gehört noch eine eingeschossige Garage aus dem Baujahr 1990. Es sind Bauschäden und Baumängel vorhanden z.B. wesentliche erkennbare Feuchtigkeitsschäden im Bereich des Kellers, aufsteigende Nässe bis in die Wände der Wohnräume (Tapeten und Putz lösen sich), starke Schimmelbildung im Bereich der Kellertür (Schwarzschimmel), die Treppe zum OG ist von der Kellerseite stark mit Schimmel befallen. Fußboden im Keller beschädigt, Dämmung im Dach unfachmännisch verlegt (Dampfsperre nicht befestigt oder defekt). E-Anlage teilweide überaltert. Der Raum im OG befindet sich im Rohbauzustand. Es wird empfohlen beim Betreten des Objekts auf Grund des Schimmelbefalls Atemschutz zu tragen. Das Objekt steht nicht unter Denkmalschutz. Bei Erdeingriffen von mehr als 50 cm Tiefe können Belange der archäologischen Denkmalpflege bestehen.