Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Arrondierungsfläche in Osterburg (Sachsen-Anhalt). Versteigerungstermin: 19. August 2026 um 11:00 am Amtsgericht Stendal. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 18.700 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 9.350 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Bei dem Bewertungsobjekt handelt es sich um ein unbebautes und ungenutztes Grundstück. Aufgrund der Insellage ist das Grundstück allenfalls als Arrondierungsfläche zu betrachten. Das in der Katasterkarte noch eingetragene Gebäude wurde im Rahmen einer Ersatzvornahme abgebrochen.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Stendal. Wortlaut unverändert übernommen.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (18.700 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
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Für dieses Objekt sind aktuell keine Online-Unterlagen hinterlegt. Das Dossier enthält daher unsere Analyse ohne Dokument-Links — amtliche Unterlagen sind ggf. über Akteneinsicht beim Amtsgericht erhältlich.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.