Eckdaten & Einordnung
- Verkehrswert
- 10.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (10.000 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerAlle Eckdaten, Analyse & Checkliste zu diesem Objekt in einem druckbaren PDF.
Für dieses Objekt sind aktuell keine Online-Unterlagen hinterlegt. Das Dossier enthält daher unsere Analyse ohne Dokument-Links — amtliche Unterlagen sind ggf. über Akteneinsicht beim Amtsgericht erhältlich.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Einfamilienhaus, Bauernhof, abbruchreif, Stall, Scheune, Keller, leerstehend in Bereborn (Rheinland-Pfalz). Versteigerungstermin: 20. August 2026 um 13:45 am Amtsgericht Daun. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 10.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Eingetragen im Grundbuch von Bereborn Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Bereborn Flur 4 Nr. 26/2 Gebäude- und Freifläche Zum Beilstein 2 518 569 BV 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Baufällige, ehemalige, landwirtschaftliche Hofstelle, bestehend aus einem unterkellerten, zweigeschossigen Wohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss sowie einem angebauten eingeschossigen Stall- und Scheunengebäude, nicht unterkellert, teilweise mit Dachgeschoss sowie einem eingeschossigen Pultdachanbau; Bauweise massiv, Baujahr ca. 1931;
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts. Wortlaut unverändert übernommen.
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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