Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Münchehofe. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS BB · Stand 2026.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (361.000 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
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Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Zweifamilienhaus in Münchehofe (Brandenburg). Versteigerungstermin: 21. September 2026 um 09:30 am Amtsgericht Königs Wusterhausen. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 361.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft. Amtlicher Bodenrichtwert 40 €/m² (Stand 2026).
Eingetragen im Grundbuch von Münchehofe Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Münchehofe Flur 4 Flurstück 48/5 Gebäude- und Freifläche, Siedlerstraße 7 A 538 509 BV-Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Das Grundstück befindet sich in der Gemarkung Münchehofe, Siedlerstr. 7a, 15748 Münchehofe. Es ist bebaut mit einem Zweifamilienhaus und Nebengebäuden, Baujahr 1998. Im Erdgeschoss befindet sich eine 4-Zimmer Wohnung (94,44 qm Wf) und im Dachgeschoss eine 4-Zimmer Wohnung (87,24 qm WF). Das Grundstück ist Bestandteil des Bodendenkmals Nr.12541 Verkehrswert: 361.000,00 € Die nähere Beschreibung kann unter www.zvg.com oder dem bei dem Amtsgericht Königs Wusterhausen, Zimmer A 005, vorliegenden Gutachten nach Terminvereinbarung entnommen werden. Der Versteigerungsvermerk ist am 06.08.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Hinweis: Ein Erwerb unterhalb 50 % des Verkehrswertes ist nicht möglich. Bieter haben auf berechtigten Antrag eines Beteiligten Sicherheit in der gesetzlich zulässigen Form in Höhe von mindestens 10 % des Verkehrswertes sofort im Termin nachzuweisen. Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein. Achtung, keine Barzahlung! Weitere Informationen unter: www.zvg.com
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts. Wortlaut unverändert übernommen.
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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