Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (732.000 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
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Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Eingetragen im Grundbuch von Zernsdorf Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum ME-Anteil Sondereigentums-Art SE-Nr. Sondernutzungsrecht Blatt 309/10.000 Wohnung, Loggia, Dachterrasse und Abstellraum im Haus H Nr. 54 in der Anlage 4d mit SP54 bezeichnete zwei Kfz-Stellplätze 3078 BV-Nr. 1 an Grundstück Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Zernsdorf Flur 1 Flurstück 1458 Gebäude- und Freifläche Lilienthal-Straße 2 2.606 Zernsdorf Flur 1 Flurstück 1467 Gebäude- und Freifläche Karl-Marx-Straße 62 433 Zernsdorf Flur 1 Flurstück 1482 Gebäude- und Freifläche Alte Werftstraße 1, Karl-Marx-Straße 62 2.942 Zusatz: Für jeden Miteigentumsanteil ist ein Grundbuchblatt angelegt (Blatt 3025 bis Blatt 3105). Der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt. Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um eine ungenutzte/leerstehende 3 Zimmer Wohnung im 2. OG einer aus drei Gebäuden bestehenden Mehrfamilienhausanlage (Baujahr 2022). Die Wohnung befindet sich neben weiteren 13 Wohnungen im Gebäude Haus H (Alte Werftstraße 1) und verfügt über eine offene Küche, einem offenen Flur/Eingangsbereich, Bad, WC, Loggia und Dachterrasse. Die Wohnfläche beträgt 147,33 m², der Grundriss ist zweckmäßig. Zur Wohnung gehört ein Abstellraum im Erdgeschoss und es besteht ein Sondernutzungsrecht an zwei KFZ-Stellplätzen auf einer Freifläche angrenzend zum Gebäude. Verkehrswert: 732.000,00 € Weitere Informationen unter www.zvg.com. Die nähere Beschreibung kann unter www.zvg.com oder dem bei dem Amtsgericht Königs Wusterhausen, Zimmer B 219, vorliegenden Gutachten nach Terminvereinbarung entnommen werden. Der Versteigerungsvermerk ist am 15.07.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Vermerk: Die öffentliche Bekanntmachung der Terminsbestimmung erfolgt gemäß § 39 Abs. 1 ZVG in dem für das Gericht bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem. Hinweis: Ein Erwerb unterhalb 50 % des Verkehrswertes ist nicht möglich. Bieter haben auf berechtigten Antrag eines Beteiligten Sicherheit in der gesetzlich zulässige Form in Höhe von mindestens 10 % des Verkehrswertes sofort im Termin nachzuweisen. Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein. Achtung, keine Barzahlung!
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