Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Berlin. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS BE · Stand 2026.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Verkehrswertgutachten sind oft 40–80 Seiten lang. Unsere KI liest das komplette Gutachten und fasst das Kaufentscheidende klar zusammen — Bauzustand, Mängel, Sanierungsbedarf, Wohnfläche, Baujahr, Bewohnbarkeit und Belastungen.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (640.000 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
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Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) in Berlin (Berlin). Versteigerungstermin: 23. November 2026 um 09:00 am Amtsgericht Charlottenburg. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 640.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 5.000 €/m² (Stand 2026).
Eigentumswohnung Nr. 8 in der Leibnizstraße 70, 10625 Berlin im Vorderhaus sowie teilweise im Seitenflügel, 3. OG rechts eines 5-geschossigen und vollunterkellerten Wohn- und Geschäftshauses. Die Einheit besteht aus 3 Zimmern, Küche, Bad, Diele, Flur, Kammer, Loggia und ggf. einem Keller. Es fand keine Innenbesichtigung statt. Wegen der Einzelheiten wird auf das Sachverständigengutachten (Stand 08/2025) verwiesen.Wohnfläche: ca. 116,38 m²Baujahr: 1902 (Wiederaufbau 1959)
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts. Wortlaut unverändert übernommen.
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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