Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Altlandsberg. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS BB · Stand 2026.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (104.000 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
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Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
unbebautes Grundstück in Altlandsberg (Brandenburg). Versteigerungstermin: 15. September 2026 um 10:00 am Amtsgericht Strausberg. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 104.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft. Amtlicher Bodenrichtwert 140 €/m² (Stand 2026).
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : unbebautes Grundstück, Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplans Nr. 12 (Siedlung am Golfpark Schloss Wilkendorf), das Grundstück wird derzeit in wirtschaftlicher Einheit mit Flstk. 489 (Am Anger 177) genutzt, auf dem Grundstück befindet sich diverse Entsorgungssubstanz Nach den derzeitigen Versteigerungsbedingungen (Stand 03/26) ist ein Recht in Abt. III mit einem Kapitalwert von 71.000,00 € zu übernehmen. weitere Details unter: www.zvg.com
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts. Wortlaut unverändert übernommen.
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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