Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Verkehrswertgutachten sind oft 40–80 Seiten lang. Unsere KI liest das komplette Gutachten und fasst das Kaufentscheidende klar zusammen — Bauzustand, Mängel, Sanierungsbedarf, Wohnfläche, Baujahr, Bewohnbarkeit und Belastungen.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (270.000 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
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Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Einfamilienhaus in Schortens (Niedersachsen). Versteigerungstermin: 24. August 2026 um 08:30 am Amtsgericht Jever. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 270.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Objektbeschreibung: Einfamilienhaus, BJ 1979, Massivhaus, voll unterkellert, Wohnfläche: 195 qm, Größe: 423 qm Baumängel: EG: Fenstersturz vor Wohnzimmer erneuerungsbedürftig; im Bad bröckelt Farbe an der Decke ab; muffiger Geruch DG: Balkonbrüstung schadhaft; Bodenbelag des Balkons schadhaft; Traufe am Balkon schadhaft KG: abbröckelnder Wandputz in unteren Drittel der Räume (unklare Ursache); in geringem Umfang Schimmel und Salpeter erkennbar; Feuchtigkeit im Treppenhaus Modernisierungen: Erneuerung von Fenstern im DG; Modernisierung der Heizungsanlage
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts. Wortlaut unverändert übernommen.
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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