Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (280.000 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerAlle Eckdaten, Analyse & Checkliste zu diesem Objekt in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) in Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen). Versteigerungstermin: 15. September 2026 um 09:30 am Amtsgericht Düsseldorf. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 280.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Eigentumswohnung in Düsseldorf-Golzheim, Kaiserswerther Straße 115, 10. Obergeschoss, 2 Zimmer, Küche, Diele, Bad, Balkon, Wohnfläche rund 68 m², Baujahr 1972, Bewertungsbaujahr 1982Sofern Sicherheitsleistung durch Überweisung erfolgen soll, ist diese spätestens 10 Tage vor dem Versteigerungstermin auf das Konto der Zentrale Zahlstelle Justiz bei der Landesbank Hessen-Thüringen IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16; BIC: WELADEDD zu veranlassen. Dabei sind als Verwendungszweck neben dem Stichwort „Sicherheit AG Düsseldorf“ auch der Tag des Versteigerungstermins und das Aktenzeichen anzugeben.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts. Wortlaut unverändert übernommen.
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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