Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Vettweiß. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NW · Stand 2022.
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Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
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Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (140.000 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
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Einfamilienhaus, und Nebengebäude 2x Stall, 1x Scheune in Vettweiß (Nordrhein-Westfalen). Versteigerungstermin: 9. Oktober 2026 um 09:00 am Amtsgericht Düren. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 140.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 320 €/m² (Stand 2022).
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein freistehendes Fachwerkhaus, Baujahr unbekannt, II-geschossig, vermutlich nicht unterkellert oder nur tlw. mit Gewölbekeller, Satteldach und angebautem Stallgebäude. Auf dem Grundstück steht an der Straßenfront an der süd-östlichen Grundstücksecke ein weiteres ehemaliges Stallgebäude und hinteren Bereich eine ehemalige Scheune mit Satteldach.Das Bewertungsobjekt ist zum Wertermittlungsstichtag soweit erkennbar eingerichtet, scheint jedoch seit längerem oder nicht regelmäßig bewohnt oder genutzt zu sein. Ob das Objekt vermietet ist, konnte nicht festgestellt werden.Im Rahmen der Ortsbesichtigung konnte das Bewertungsobjekt nur von außen besichtigt werden. Eine Innenbesichtigung erfolgte nicht.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts. Wortlaut unverändert übernommen.
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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