Objekt 1: Nebengebäude und Gartengrundstück, überwiegend Grünfläche, 1 geschlossener PKW-Stellplatz auf dem Grundstück vorhanden (Garage, Südseite), Grundstücksanbindung über Flst. 35 ohne dingliche Sicherung, ostseitig grenzständige und geschlossene Nebengebäudebebauung im nördlichen Grundstücksbereich, mit PKW-Garage und Nebengebäude (Schuppen) bebaut, im Übrigen als Garten genutzt, Garage als freistehender, nicht unterkellerter, eingeschossiger Mauerwerksbau mit Pultdach, Bj. 1984, Nutzfläche 15,00 m², nicht von innen besichtigt; Schuppengebäude, einseitig angebauter, nicht unterkellerter, eingeschossiger Fachwerkbau mit Pultdach, Bj. nicht bekannt, Teilsanierung um 1992, Nutzfläche 12,73 m²; Garage Dritten zur Nutzung überlassen, im Übrigen eigengenutzt | Objekt 2: Einfamilienhaus, zweiseitig angebautes, geringfügig unterkellertes, zweigeschossiges Fachwerkgebäude mit Satteldach und nicht ausgebautem Dachgeschoss sowie zweigeschossiger Mauerwerksanbau mit Pultdach, Bj. wahrscheinlich vor 1900, Teilsanierung 1992/1993, Wohnfläche 123,97 m², Erweiterung 1940 um den hinterseitigen ehemaligen Stallbau, diverse Bauschäden- und Mängel, Elektroinstallation überaltert und nicht zeitgemäß, Heizungskesselanlage mit einer Nutzungsdauer von 33 Jahren befindet sich in der Endphase der Gesamtnutzungsdauer, kein ordnungsgemäßer WC-Abwasseranschluss, erforderliche Gebäudeberäumung insbesondere des Dachbodenbereichs, straßenseitig grenzständige Überbauung, hinterseitige Überbauung auf Flst. 35, Erschließung erfolgt ebenso über Flst. 35, keine PKW-Stellplätze auf dem Grundstück vorhanden; eigengenutzt