Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Neuhaus/ Rwg.. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS TH · Stand 2026.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
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Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (73.200 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
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Einfamilienhaus in Neuhaus/ Rwg. (Thüringen). Versteigerungstermin: 27. August 2026 um 09:00 am Amtsgericht Sonneberg. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 73.200 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 23 €/m² (Stand 2026).
Objekt 1: eigengenutztes freistehendes Einfamilienhaus Bj. ca. 1911 in Fachwerkbauweise, geschieferte Fassade, Hanglage von Straße aus abfallend, Wohnfläche ca. 130,90 m²: EG ca. 71,80 m², DG ca. 59,10 m² mit 6 Zimmern, 2 Küchen, 2 Bäder, 2 WC, teilunterkellert ca. 50 m² mit Garage Bj. ca. 1970 34 m², 2 Holzschuppen, zum bebauten Flurstück 111/5 gehörige Garten- und Freifläche auf den unbebauten Flurstücken 111/6 und 111/7, die drei Flurstücke sind zusammen (600 m²) eine wirtschaftliche Einheit. | Objekt 2: zum bebauten Flurstück 111/5 gehörige Garten- und Freifläche auf den unbebauten Flurstücken 111/6 und 111/7, die drei Flurstücke sind zusammen (600 m²) eine wirtschaftliche Einheit | Objekt 3: zum bebauten Flurstück 111/5 gehörige Garten- und Freifläche auf den unbebauten Flurstücken 111/6 und 111/7, die drei Flurstücke sind zusammen (600 m²) eine wirtschaftliche Einheit
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts. Wortlaut unverändert übernommen.
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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