Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
1) Bauernhaus 2) Doppelgarage in Ingoldingen (Baden-Wuerttemberg). Versteigerungstermin: 29. September 2026 um 09:00 am Amtsgericht Biberach. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 195.100 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 97.550 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
1) Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Es handelt sich um ein Grundstück, bebaut mit einem alten Bauernhaus (Wohnbereich mit Tenne und Stall-/Werkstatt-/Garagenbereich) 2) Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Doppelgarage (Lager) Gutachtendownload unter www.versteigerungspool.de
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Biberach. Wortlaut unverändert übernommen.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (195.100 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerAlle Eckdaten, Analyse & Checkliste zu diesem Objekt in einem druckbaren PDF.
Für dieses Objekt sind aktuell keine Online-Unterlagen hinterlegt. Das Dossier enthält daher unsere Analyse ohne Dokument-Links — amtliche Unterlagen sind ggf. über Akteneinsicht beim Amtsgericht erhältlich.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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