Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Verkehrswertgutachten sind oft 40–80 Seiten lang. Unsere KI liest das komplette Gutachten und fasst das Kaufentscheidende klar zusammen — Bauzustand, Mängel, Sanierungsbedarf, Wohnfläche, Baujahr, Bewohnbarkeit und Belastungen.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (168.000 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerInkl. KI-Auswertung des kompletten Gutachtens — plus alle Eckdaten, Deal-Analyse & Checkliste in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
siehe Beschreibung in Mitwitz (Bayern). Versteigerungstermin: 17. November 2026 um 08:00 am Amtsgericht Coburg. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 168.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Grundstück bebaut mit A) Wohngebäude: Freistehendes, eingeschossiges in Mischbauweise (Massiv-/Holzfachwerkkonstruktion) errichtetes, teilweise unterkellertes Einfamilienhaus mit ausgebauter Dachgeschossetage (tl. Aktenlage u. Außenbesichtigung). Wohnfläche ca. 131,30 m² zzgl. Nutzflächen. Baujahr um 1913, nachträgliche bauliche Modifikationen. b) Nebengebäude: Grenzseitig stehendes, eingeschossiges, in Mischbauweise (Massiv-/Holzfachwerkkonstruktion) errichtetes, nicht unterkellertes Nebengebäude mit Satteldach (lt. Aktenlage u. Außenbesichtigung). Nutzfläche EG ca. 47,81 m² und DG ähnlich. Baujahr um 1935, nachträgliche bauliche Modifikationen. Unwägbarkeiten wegen fehlender Innenbesichtigung
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts. Wortlaut unverändert übernommen.
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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