Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus in Oberharz am Brocken, Ortsteil OT Benneckenstein, 38877 (Sachsen-Anhalt). Der Versteigerungstermin ist am 10. Dezember 2026 um 09:30 vor dem Amtsgericht Wernigerode, Amtsgericht Wernigerode, Saal 119. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0012 K 0010/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 11.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 5.500 € (5/10) und 7.700 € (7/10). Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft. Amtlicher Bodenrichtwert 30 €/m² (Stand 2026).
Zuschlag ab rund 5.500 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Einfamiliengrundstück in 38877 Benneckenstein Wohnhaus nebst Nebengelass Das Objekt ist stark sanierungs- und renovierungsbedürftig, da aufsteigende Wandfeuchte Fassadenschäden, schadhafte Sperrung des unterfangenen Mauerwerks sowie alters- und nutzungsbedingter Verschleiß vorhanden ist.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Wernigerode. Wortlaut unverändert übernommen.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Oberharz am Brocken. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS ST · Stand 2026.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 11.000 € und liegt damit 88 % unter dem Median vergleichbarer Häuser in Sachsen-Anhalt (Median 94.700 €). Ausgewertet wurden 112 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 2.000 € bis 912.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 96 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (30 €/m²) liegt auf Höhe des Median vergleichbarer Lagen in Sachsen-Anhalt (30 €/m², aus 104 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 112 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Sachsen-Anhalt (Stand 25. August 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (11.000 €) als Zuschlagswert.
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