Zwangsversteigerung: Wohnhaus und Nebengebäude u.a. in Teuchern, Ortsteil OT Nessa, 06682 (Sachsen-Anhalt). Der Versteigerungstermin ist am 11. November 2026 um 10:00 vor dem Amtsgericht Weißenfels, Amtsgericht, Saal 24. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0020 K 0025/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 41.800 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 20.900 € (5/10) und 29.260 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 28 €/m² (Stand 2026).
Zuschlag ab rund 20.900 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Laut Wertgutachten handelt es sich bei dem Grundstück laufende Nr. 1 um ein mit einem Wohnhaus mit ca. 106 m² Wohnfläche, Baujahr um 1900, im Rohbauzustand und Werkstattgebäude sowie Nebengebäude bebautes Grundstück. Bei den laufenden Nrn. 2 und 3 handelt es sich um Hinterland bzw. Gartenland, welches selbständig nicht bebaubar ist.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Weißenfels. Wortlaut unverändert übernommen.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Teuchern. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS ST · Stand 2026.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 41.800 € und liegt damit 56 % unter dem Median vergleichbarer Häuser in Sachsen-Anhalt (Median 94.700 €). Ausgewertet wurden 112 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 2.000 € bis 912.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 78 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (28 €/m²) liegt 7 % unter dem Median vergleichbarer Lagen in Sachsen-Anhalt (30 €/m², aus 104 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 112 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Sachsen-Anhalt (Stand 25. August 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (41.800 €) als Zuschlagswert.
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