Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus in Parkstein, 92711 (Bayern). Der Versteigerungstermin ist am 27. Oktober 2026 um 10:00 vor dem Amtsgericht Weiden i.d.Opf., Amtsgericht Weiden i.d.OPf., Saal 116/I. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0001 K 0056/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 180.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 90.000 € (5/10) und 126.000 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zuschlag ab rund 90.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Flst. 2122/2: Einfamilienwohnhaus (ca. 126 qm Wohnfläche, diverse Renovierungen) und Nebengebäude in Weiden, Am Parksteiner Brückel 8; 0,0683 ha.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Weiden i.d.Opf.. Wortlaut unverändert übernommen.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 180.000 € und liegt damit 50 % unter dem Median vergleichbarer Häuser in Bayern (Median 363.500 €). Ausgewertet wurden 186 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 8.300 € bis 10.800.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 77 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 186 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Bayern (Stand 25. August 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (180.000 €) als Zuschlagswert.
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