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Objekt-Dossier
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Gutachten im KlartextZustand, Mängel, Belastungen, Bewohnbarkeit
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Vollständige Adresseinkl. Hausnummer — auf der Seite gekürzt
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Bodenrichtwert (amtlich)
170 €/m²
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Nümbrecht. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Automatisch aus dem Gutachten extrahierte Rechte Dritter. Detail-Umfang im Gutachten und im Dossier.
Termin-Vorlauf
In 76 Tagen
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Zum Objekt
Wohn-/Geschäftshaus, sonstiges Teileigentum (z.B. Keller, Hobbyraum) in Nümbrecht (Nordrhein-Westfalen). Versteigerungstermin: 6. Oktober 2026 um 09:00 am Amtsgericht Waldbröl. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 590.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 170 €/m² (Stand 2026).
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 295.000 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Objektlage: Nümbrechter Straße, 51588 Nümbrecht
Objektbeschreibung laut Gutachten
Laut Wertgutachten handelt es sich um den 318,46/740stel Miteigentumsanteil an einem 894 m² großen vereinigten Grundstück mit einem zweigeschossigen Gebäude mit ausgebautem Dachgeschoss und überwiegend ausgebautem Sockelgeschoss. Das Gebäude wurde 1995 fertiggestellt. Das Gebäude wurde in zwei nahezu gleiche Gebäudehälften vertikal geteilt.
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Laut Wertgutachten handelt es sich um den 318,46/740stel Miteigentumsanteil an einem 894 m² großen vereinigten Grundstück mit einem zweigeschossigen Gebäude mit ausgebautem Dachgeschoss und überwiegend ausgebautem Sockelgeschoss. Das Gebäude wurde 1995 fertiggestellt. Das Gebäude wurde in zwei nahezu gleiche Gebäudehälften vertikal geteilt. Gemeinschaftseigentum ist lediglich das Treppenhaus.Das zu bewertende Wohnungs- und Teileigentum besteht aus einer Wohnung im Sockelgeschoss und Büroflächen in den drei anderen Geschossen. Die Wohn- und Nutzfläche beträgt 390 m². Die Räume werden seit ca. zwei Jahren nicht mehr genutzt und sind teilweise geräumt.Die Räume konnten nicht besichtigt werden. Die in dem Gutachten angenommenen Eigenschaften können von den tatsächlichen abweichen.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Waldbröl. Wortlaut unverändert übernommen.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (590.000 €) als Zuschlagswert.
Grunderwerbsteuer (6.5 %)
38.350 €
Grundbuchkosten (ca.)
2.950 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
2.950 €
Gesamt-Nebenkosten
44.250 € · ≈ 7.5 %
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Inkl. KI-Auswertung des kompletten Gutachtens — plus alle Eckdaten, Deal-Analyse & Checkliste in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
KI-Gutachtenanalyse: Zustand, Mängel, Belastungen & Bewohnbarkeit aus dem Original-Gutachten — klar zusammengefasst
Vollständige Objektadresse inkl. Hausnummer (auf der Seite gekürzt angezeigt)
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Waldbröl
Aktenzeichen
0002 K 0011/ 2025
Letzter Sync
21. Juli 2026 um 17:23
Bodenrichtwert
BORIS NW · Stand 2026
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.