2 von 8 Bildern aus dem amtlichen Exposé/Gutachten — alle Bilder im Dossier. Ohne Gewähr.
Objekt-Dossier
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Gutachten im KlartextZustand, Mängel, Belastungen, Bewohnbarkeit
Deal-Analyse & BietstrategieWertgrenzen und Checkliste als druckbares PDF
Vollständige Adresseinkl. Hausnummer — auf der Seite gekürzt
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Bodenrichtwert (amtlich)
165 €/m²
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Windeck. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NW · Stand 2026.
Belastungen laut Gutachten (Grundbuch Abt. II)
Wege-/Geh-/FahrrechtLeitungsrecht
Automatisch aus dem Gutachten extrahierte Rechte Dritter. Detail-Umfang im Gutachten und im Dossier.
Termin-Vorlauf
In 43 Tagen
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Zum Objekt
Mehrfamilienhaus, Garage, Baugrundstück in Windeck (Nordrhein-Westfalen). Versteigerungstermin: 2. September 2026 um 09:00 am Amtsgericht Waldbröl. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 419.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 165 €/m² (Stand 2026).
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 209.500 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Laut Wertgutachten handelt es sich um zwei zusammen rd. 2.500 m² große Grundstücke, bebaut mit einem eingeschossigen Wohnhaus mit ausgebautem Kellergeschoss und ausgebautem Dachgeschoss. Es wurde ca. 1980 fertiggestellt. Ebenfalls in dieser Zeit wurde eine Doppelgarage angebaut.Die Nutzungsänderung in ein Dreifamilienhaus wurde 2005 genehmigt. Die Wohnung im Kellergeschoss hat eine anrechenbare Wohnfläche von ca.
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Laut Wertgutachten handelt es sich um zwei zusammen rd. 2.500 m² große Grundstücke, bebaut mit einem eingeschossigen Wohnhaus mit ausgebautem Kellergeschoss und ausgebautem Dachgeschoss. Es wurde ca. 1980 fertiggestellt. Ebenfalls in dieser Zeit wurde eine Doppelgarage angebaut.Die Nutzungsänderung in ein Dreifamilienhaus wurde 2005 genehmigt. Die Wohnung im Kellergeschoss hat eine anrechenbare Wohnfläche von ca. 65 m², die im Erdgeschoss von ca. 80 m² und die im Dachgeschoss von ca. 69 m². Sämtliche Wohnungen sind vermietet.Das größere Grundstück (2.264 m²) liegt teilweise brach, beinhaltet aber auch einen weiteren Bauplatz.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Waldbröl. Wortlaut unverändert übernommen.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (419.000 €) als Zuschlagswert.
Grunderwerbsteuer (6.5 %)
27.235 €
Grundbuchkosten (ca.)
2.095 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
2.095 €
Gesamt-Nebenkosten
31.425 € · ≈ 7.5 %
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Inkl. KI-Auswertung des kompletten Gutachtens — plus alle Eckdaten, Deal-Analyse & Checkliste in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
KI-Gutachtenanalyse: Zustand, Mängel, Belastungen & Bewohnbarkeit aus dem Original-Gutachten — klar zusammengefasst
Vollständige Objektadresse inkl. Hausnummer (auf der Seite gekürzt angezeigt)
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Waldbröl
Aktenzeichen
0002 K 0012/ 2025
Letzter Sync
21. Juli 2026 um 17:19
Bodenrichtwert
BORIS NW · Stand 2026
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.