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Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Termin-Vorlauf
In 133 Tagen
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Zum Objekt
Zweifamilienhaus, Garage-/Stallgebäude (Nordrhein-Westfalen). Versteigerungstermin: 1. Dezember 2026 um 13:30 am Amtsgericht Siegen. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 185.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 92.500 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Objektlage: Auf dem Stück, 00000
Objektbeschreibung laut Gutachten
Bebauung laut Gutachten ohne Gewähr für die Richtigkeit:Zweigeschossiges, unterkellertes Zweifamilienhaus mit einem Garagen-/Stallgebäude; freistehend; Baujahr: 1910 (geschätzt); Erweiterung/Sanierung: 1973; fiktives Baujahr: 1966; Wohnfläche: rd. 177 qm²
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Siegen. Wortlaut unverändert übernommen.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (185.000 €) als Zuschlagswert.
Grunderwerbsteuer (6.5 %)
12.025 €
Grundbuchkosten (ca.)
925 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
925 €
Gesamt-Nebenkosten
13.875 € · ≈ 7.5 %
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Siegen
Aktenzeichen
0019 K 0015/ 2025
Letzter Sync
21. Juli 2026 um 17:26
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.