2 von 10 Bildern aus dem amtlichen Exposé/Gutachten — alle Bilder im Dossier. Ohne Gewähr.
Objekt-Dossier
Zustand, Mängel, Belastungen — im Klartext, bevor Sie bieten.
Exposé, Gutachten und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus und ergänzt, was dort nicht auf einen Blick steht.
Deal-Analyse & BietstrategieWertgrenzen und Checkliste als druckbares PDF
Vollständige Adresseinkl. Hausnummer — auf der Seite gekürzt
Amtlicher Bodenrichtwertfließt in die Lage-Bewertung ein
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Bodenrichtwert (amtlich)
12 €/m²
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in EIlsleben. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS ST · Stand 2026.
Termin-Vorlauf
In 49 Tagen
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Zum Objekt
Zweifamilienhaus in EIlsleben (Sachsen-Anhalt). Versteigerungstermin: 8. September 2026 um 09:30 am Amtsgericht Oschersleben. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 256.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft. Amtlicher Bodenrichtwert 12 €/m² (Stand 2026).
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 128.000 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Objektlage: Dorfstraße, 39365 EIlsleben, OT Ovelgünne/Siegersleben
Objektbeschreibung laut Gutachten
Der Grundbesitz unter a.) (Blatt 636) ist bebaut mit einem eingeschossigen, nicht unterkellerten Nebengebäude mit nicht ausgebautem Dachgeschoss in zweiter Baureihe ohne Sanitärinstallation und ohne Heizung. Ehemalige Stallanlage umgebaut zu 2 Garagen und 3 Abstellräumen. Das Dachgeschoss ist nicht begehbar wegen desolatem Fußbodenaufbau. Im Erdgeschoss mit Rissbildungen im Mauerwerk.
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Der Grundbesitz unter a.) (Blatt 636) ist bebaut mit einem eingeschossigen, nicht unterkellerten Nebengebäude mit nicht ausgebautem Dachgeschoss in zweiter Baureihe ohne Sanitärinstallation und ohne Heizung. Ehemalige Stallanlage umgebaut zu 2 Garagen und 3 Abstellräumen. Das Dachgeschoss ist nicht begehbar wegen desolatem Fußbodenaufbau. Im Erdgeschoss mit Rissbildungen im Mauerwerk. Grundstück ist nur über den Grundbesitz b.) zu erreichen.
Der Grundbesitz unter b.) (Blatt 612) ist bebaut mit einem leerstehenden, freistehenden, zweigeschossigen, unterkellerten Wohnhaus mit teilweise ausgebautem Dachgeschoss. Baujahr laut Bauzeichnung 1938 mit Sanierungen in den Jahre 1991 bis 1994. Wohnfläche im Erdgeschoss 87 qm, im Obergeschoss 88 qm und Dachgeschoss 42 qm. Nur ein Bad vorhanden. Heizung auf Erdölbasis und im Erdgeschoss ist noch ein Kachelofen vorhanden. Im Dachgeschoss besteht Holzwurmbefall. Es sind Feuchteschäden im Mauerwerk vorhanden.
Der Zugang zum Versteigerungsobjekt erfolgt über ein gemeindeeigenes separates Flurstück ohne amtlich bestehendes Wegerecht.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Oschersleben. Wortlaut unverändert übernommen.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (256.000 €) als Zuschlagswert.
Grunderwerbsteuer (5 %)
12.800 €
Grundbuchkosten (ca.)
1.280 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
1.280 €
Gesamt-Nebenkosten
15.360 € · ≈ 6 %
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Oschersleben
Aktenzeichen
0015 K 0015/ 2025
Letzter Sync
21. Juli 2026 um 17:35
Bodenrichtwert
BORIS ST · Stand 2026
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.