Bild(er) aus dem amtlichen Exposé bzw. Gutachten. Ohne Gewähr.
Objekt-Dossier
Zustand, Mängel, Belastungen — im Klartext, bevor Sie bieten.
Exposé, Gutachten und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus und ergänzt, was dort nicht auf einen Blick steht.
Deal-Analyse & BietstrategieWertgrenzen und Checkliste als druckbares PDF
Vollständige Adresseinkl. Hausnummer — auf der Seite gekürzt
Amtlicher Bodenrichtwertfließt in die Lage-Bewertung ein
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Bodenrichtwert (amtlich)
40 €/m²
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Oschersleben. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS ST · Stand 2026.
Termin-Vorlauf
In 133 Tagen
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Zum Objekt
Mehrfamilienhaus in Oschersleben (Sachsen-Anhalt). Versteigerungstermin: 1. Dezember 2026 um 11:00 am Amtsgericht Oschersleben. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 1 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 40 €/m² (Stand 2026).
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 1 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Objektlage: Bruchstr., 39387 Oschersleben
Objektbeschreibung laut Gutachten
unterkellertes zweigeschossiges Mehrfamilienhaus mit zum Teil ausgebauten Dachgeschoss. Baujahr geschätzt 1900. Wohnhaus befindet sich nach äußerem Anschein in einem mäßigen bis schlechten baulichen Zustand. Schäden am Gebäude sind erkennbar. Rissbildung in der Fassade. Beschädigung am Sichtmauerwerk, Putzverkleidung abgängig. Eintritt von Niederschlagswasser, da offene Fenster und Dachluke.
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
unterkellertes zweigeschossiges Mehrfamilienhaus mit zum Teil ausgebauten Dachgeschoss. Baujahr geschätzt 1900. Wohnhaus befindet sich nach äußerem Anschein in einem mäßigen bis schlechten baulichen Zustand. Schäden am Gebäude sind erkennbar. Rissbildung in der Fassade. Beschädigung am Sichtmauerwerk, Putzverkleidung abgängig. Eintritt von Niederschlagswasser, da offene Fenster und Dachluke. Folgeschäden durch den Wassereintritt an Holzbauteilen, Geschossdecken, Dachkonstruktion möglich. Bewuchs der Dacheindeckung und Dachrinnen. Im Gebäudeinneren Beschädigungen am Innenausbau und Müll vorhanden. Grundstück befindet sich im Sanierungsgebiet. Ausgleichsbetrag nicht bezahlt. Grenzbebauung kann nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Umfassende (Neu)Herstellung der Erschließungsanlagen ist auszugehen. Keine immobilienwirtschfatliche Nutzung zur Zeit möglich. Das Vorhandensien von gesundheitsschädlichen Baumaterialien Holzschutzmittel Betriebs- und Schadstoffen, die gesondert zu entsorgen sind, kann nicht ausgeschlossen werden.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Oschersleben. Wortlaut unverändert übernommen.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (1 €) als Zuschlagswert.
Grunderwerbsteuer (5 %)
0 €
Grundbuchkosten (ca.)
0 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
100 €
Gesamt-Nebenkosten
100 € · ≈ 10000 %
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Oschersleben
Aktenzeichen
0015 K 0008/ 2025
Letzter Sync
21. Juli 2026 um 17:36
Bodenrichtwert
BORIS ST · Stand 2026
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.