2 von 6 Bildern aus dem amtlichen Exposé/Gutachten — alle Bilder im Dossier. Ohne Gewähr.
Objekt-Dossier
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Gutachten im KlartextZustand, Mängel, Belastungen, Bewohnbarkeit
Deal-Analyse & BietstrategieWertgrenzen und Checkliste als druckbares PDF
Vollständige Adresseinkl. Hausnummer — auf der Seite gekürzt
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Bodenrichtwert (amtlich)
660 €/m²
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Mülheim an der Ruhr. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Automatisch aus dem Gutachten extrahierte Rechte Dritter. Detail-Umfang im Gutachten und im Dossier.
Termin-Vorlauf
In 70 Tagen
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Zum Objekt
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) in Mülheim an der Ruhr (Nordrhein-Westfalen). Versteigerungstermin: 30. September 2026 um 11:00 am Amtsgericht Mülheim an der Ruhr. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 296.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 660 €/m² (Stand 2026).
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 148.000 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Objektlage: Hochfelder Str., 45478 Mülheim an der Ruhr, Speldorf
Objektbeschreibung laut Gutachten
Laut Wertgutachten: Eigentumswohnung (3 Zimmer, K, D, B, Balkonterrasse) mit insgesamt ca. 106 m² Wohnfläche im Dachgeschoss des Hauses Nr. 78. Baujahr ist ca. 1973. Es handelt sich um einen Wohnblock bestehend aus 2 Mehrfamilienhäusern und ist massiv errichtet auf einem ca. 1.807 m² großem Grundstück mit insgesamt 9 Wohnungen und einer Sammelgarage. Gem.
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Laut Wertgutachten: Eigentumswohnung (3 Zimmer, K, D, B, Balkonterrasse) mit insgesamt ca. 106 m² Wohnfläche im Dachgeschoss des Hauses Nr. 78. Baujahr ist ca. 1973. Es handelt sich um einen Wohnblock bestehend aus 2 Mehrfamilienhäusern und ist massiv errichtet auf einem ca. 1.807 m² großem Grundstück mit insgesamt 9 Wohnungen und einer Sammelgarage. Gem. vorliegender Pläne befindet sich im Haus rechts im KG ein Schwimmbad. Eine Innenbesichtigung des zu bewertenden Objekts konnte nicht durchgeführt werden.Keine Veröffentlich von Kontaktdaten gewünscht.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr. Wortlaut unverändert übernommen.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (296.000 €) als Zuschlagswert.
Grunderwerbsteuer (6.5 %)
19.240 €
Grundbuchkosten (ca.)
1.480 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
1.480 €
Gesamt-Nebenkosten
22.200 € · ≈ 7.5 %
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Inkl. KI-Auswertung des kompletten Gutachtens — plus alle Eckdaten, Deal-Analyse & Checkliste in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
KI-Gutachtenanalyse: Zustand, Mängel, Belastungen & Bewohnbarkeit aus dem Original-Gutachten — klar zusammengefasst
Vollständige Objektadresse inkl. Hausnummer (auf der Seite gekürzt angezeigt)
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Mülheim an der Ruhr
Aktenzeichen
0007 K 0051/ 2024
Letzter Sync
21. Juli 2026 um 17:22
Bodenrichtwert
BORIS NW · Stand 2026
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.