Zwangsversteigerung: 2x ebenerdiger Tiefgaragenstellplatz in Borsdorf, 04451 (Sachsen). Der Versteigerungstermin ist am 27. Oktober 2026 um 10:00 vor dem Amtsgericht Leipzig, Saal 106, 1. OG, Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64, 04275 Leipzig. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0457 K 0062/ 2022. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 13.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 6.500 € (5/10) und 9.100 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 250 €/m² (Stand 2022).
Zuschlag ab rund 6.500 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
2 x ebenerdiger Tiefgaragenstellplatz (vermietet) im Mehrfamilienhaus, Garagentor mit elektr. Torantrieb, Breite ca. 240 cm/ Tiefe ca. 510 cm, Massivbau, Baujahr ca. 1996 Gutachten Download unter www.zvsachsen.de
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Leipzig. Wortlaut unverändert übernommen.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Borsdorf. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS SN · Stand 2022.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
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Kalender ab 4,99 € ansehenExposé und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen samt amtlichem Bodenrichtwert und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (13.000 €) als Zuschlagswert.
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Kostenlos registrieren & ansehenGrundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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