land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, überwiegend landwirtschaftliche Nutzflächen, welche als Grünland genutzt werden in Leer — Verkehrswert 672.484 € | Bundesversteigerungsportal
Niedersachsenland- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, überwiegend landwirtschaftliche Nutzflächen, welche als Grünland genutzt werden
land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, überwiegend landwirtschaftliche Nutzflächen, welche als Grünland genutzt werden in Leer
2 von 10 Bildern aus dem amtlichen Exposé/Gutachten — alle Bilder im Dossier. Ohne Gewähr.
Objekt-Dossier
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Gutachten im KlartextZustand, Mängel, Belastungen, Bewohnbarkeit
Deal-Analyse & BietstrategieWertgrenzen und Checkliste als druckbares PDF
Vollständige Adresseinkl. Hausnummer — auf der Seite gekürzt
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Belastungen laut Gutachten (Grundbuch Abt. II)
Grunddienstbarkeit
Automatisch aus dem Gutachten extrahierte Rechte Dritter. Detail-Umfang im Gutachten und im Dossier.
Termin-Vorlauf
In 86 Tagen
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Zum Objekt
land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, überwiegend landwirtschaftliche Nutzflächen, welche als Grünland genutzt werden in Leer (Niedersachsen). Versteigerungstermin: 15. Oktober 2026 um 10:30 am Amtsgericht Leer. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 672.484 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 336.242 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Objektlage: Osterhammrich, 26789 Leer
Objektbeschreibung laut Gutachten
Überwiegend landwirtschaftliche Nutzflächen, welche als Grünland genutzt werden.
Innenaufnahmen des Hauses werden im Internet nicht veröffentlicht, können aber im Gericht nach vorheriger Terminabsprache (Telefon: 0491/6001-131) eingesehen werden.
Auf Antrag, möglichst per E-Mail an [email protected] kann eine Kopie des Gutachtens mit den Innenaufnahmen als pdf-Datei …
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Überwiegend landwirtschaftliche Nutzflächen, welche als Grünland genutzt werden.
Innenaufnahmen des Hauses werden im Internet nicht veröffentlicht, können aber im Gericht nach vorheriger Terminabsprache (Telefon: 0491/6001-131) eingesehen werden.
Auf Antrag, möglichst per E-Mail an [email protected] kann eine Kopie des Gutachtens mit den Innenaufnahmen als pdf-Datei übermittelt werden. Hierfür werden Kosten in Höhe von 1,50 € erhoben.
Weitere Informationen unter https://www.amtsgerichtleer.niedersachsen.de/startseite/service/zwangsversteigerungen/zwangsv ersteigerungen-79438.html
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Leer. Wortlaut unverändert übernommen.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (672.484 €) als Zuschlagswert.
Grunderwerbsteuer (5 %)
33.624 €
Grundbuchkosten (ca.)
3.362 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
3.362 €
Gesamt-Nebenkosten
40.348 € · ≈ 6 %
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Inkl. KI-Auswertung des kompletten Gutachtens — plus alle Eckdaten, Deal-Analyse & Checkliste in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
KI-Gutachtenanalyse: Zustand, Mängel, Belastungen & Bewohnbarkeit aus dem Original-Gutachten — klar zusammengefasst
Vollständige Objektadresse inkl. Hausnummer (auf der Seite gekürzt angezeigt)
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Leer
Aktenzeichen
0135 K 0050/ 2025
Letzter Sync
19. Juli 2026 um 17:15
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap)
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.