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Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Termin-Vorlauf
In 58 Tagen
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Zum Objekt
Einfamilienhaus in Pegestorf (Niedersachsen). Versteigerungstermin: 18. September 2026 um 10:00 am Amtsgericht Holzminden. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 312.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 156.000 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Das Grundstück ist bebaut mit einem zweigeschossigen Wohnhaus mit integrierter Garage, geringfügig unterkellert, Dachgeschoss ausgebaut, tlw. Fachwerkbauweise, Satteldach, Baujahr vermutlich um 1900, Umbauten bis 1978, letzte Renovierungen nach 2022unbebautes GrundstückDas Grundstück ist bebaut mit einer eingeschossigen Garage mit Nebenraum
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Holzminden. Wortlaut unverändert übernommen.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (312.000 €) als Zuschlagswert.
Grunderwerbsteuer (5 %)
15.600 €
Grundbuchkosten (ca.)
1.560 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
1.560 €
Gesamt-Nebenkosten
18.720 € · ≈ 6 %
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Holzminden
Aktenzeichen
0008 K 0016/ 2024
Letzter Sync
21. Juli 2026 um 17:14
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap)
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.