Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus in Bevern, Ortsteil Lobach, 37639 (Niedersachsen). Der Versteigerungstermin ist am 6. November 2026 um 10:00 vor dem Amtsgericht Holzminden, Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden, Raum: Saal 33. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0008 K 0013/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 98.660 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 49.330 € (5/10) und 69.062 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 37 €/m² (Stand 2026).
Zuschlag ab rund 49.330 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Das Grundstück ist bebaut mit einem zweigeschossigen Einfamilienhaus, teilunterkellert, Dachgeschoss nicht ausgebaut, Baujahr ca. 1800, Wohnfläche rund 282 qm; und zwei Nebengebäudenunbebautes Grundstück (Frei-/Gartenfläche)
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Holzminden. Wortlaut unverändert übernommen.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Bevern. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NI · Stand 2026.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 98.660 € und liegt damit 60 % unter dem Median vergleichbarer Häuser in Niedersachsen (Median 248.000 €). Ausgewertet wurden 207 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 5.000 € bis 1.220.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 83 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (37 €/m²) liegt 56 % unter dem Median vergleichbarer Lagen in Niedersachsen (85 €/m², aus 197 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 207 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Niedersachsen (Stand 20. August 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (98.660 €) als Zuschlagswert.
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Kostenlos registrieren & ansehenGrundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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