Zwangsversteigerung: unbebautes Grundstück (baureifes Land im Gewerbegebiet) in Konradsreuth, 95176 (Bayern). Der Versteigerungstermin ist am 12. Oktober 2026 um 08:30 vor dem Amtsgericht Hof, Amtsgericht Hof, Berliner Platz 1, 95030 Hof, Sitzungssaal 012. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 37.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 18.500 € (5/10) und 25.900 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zuschlag ab rund 18.500 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hof von Konradsreuth Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift Hektar Blatt Konradsreuth 573/3 Bauplatz Silberbacher Straße 22 0,1247 1698 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d.
Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hof von Konradsreuth Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift Hektar Blatt Konradsreuth 573/3 Bauplatz Silberbacher Straße 22 0,1247 1698 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): unbebautes Grundstück (baureifes Land im Gewerbegebiet); Der Versteigerungsvermerk ist am 23.03.2026 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Hof. Wortlaut unverändert übernommen.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 37.000 € und liegt damit 95 % unter dem Median vergleichbarer Gewerbeobjekte in Bayern (Median 814.500 €). Ausgewertet wurden 8 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 154.000 € bis 1.555.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 100 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 8 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Bayern (Stand 25. August 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (37.000 €) als Zuschlagswert.
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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