Zwangsversteigerung: Ackerland, Grünland, Wald in Döbra, 00000 (Bayern). Der Versteigerungstermin ist am 5. Oktober 2026 um 10:00 vor dem Amtsgericht Hof, Amtsgericht Hof, Berliner Platz 1, 95030 Hof, Sitzungssaal 012. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 164.700 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 82.350 € (5/10) und 115.290 € (7/10). Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Zuschlag ab rund 82.350 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Ackerland mit Feldgehölz; Lfd. Nr. 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Ackerland und Wald mit Weg; Lfd. Nr. 3 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Grünland; Lfd. Nr. 4 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Grünland; Lfd. Nr. 5 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d.
Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Ackerland mit Feldgehölz; Lfd. Nr. 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Ackerland und Wald mit Weg; Lfd. Nr. 3 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Grünland; Lfd. Nr. 4 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Grünland; Lfd. Nr. 5 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Gründland und Wald; Lfd. Nr. 6 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Wald; Lfd. Nr. 7 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Wald; Lfd. Nr. 8 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Wald und unkultivierte Fläche; Lfd. Nr. 9 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Wald; Lfd. Nr. 10 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Wald und unkultivierte Fläche; Lfd. Nr. 11 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Wald und unkultivierte Fläche; Lfd. Nr. 12 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): wald; Lfd. Nr. 13 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Wald; Lfd. Nr. 14 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Ackerland; Der Versteigerungsvermerk ist am 27.10.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Hof. Wortlaut unverändert übernommen.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
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Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
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Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (164.700 €) als Zuschlagswert.
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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