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Objekt-Dossier
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Gutachten im KlartextZustand, Mängel, Belastungen, Bewohnbarkeit
Deal-Analyse & BietstrategieWertgrenzen und Checkliste als druckbares PDF
Vollständige Adresseinkl. Hausnummer — auf der Seite gekürzt
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Bodenrichtwert (amtlich)
250 €/m²
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Herne. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NW · Stand 2026.
Belastungen laut Gutachten (Grundbuch Abt. II)
Wohnungs-/Wohnrecht
Automatisch aus dem Gutachten extrahierte Rechte Dritter. Detail-Umfang im Gutachten und im Dossier.
Termin-Vorlauf
In 79 Tagen
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Zum Objekt
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) in Herne (Nordrhein-Westfalen). Versteigerungstermin: 9. Oktober 2026 um 10:00 am Amtsgericht Herne. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 130.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 250 €/m² (Stand 2026).
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 65.000 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Bei dem zu bewertenden Objekt handelt es sich um eine Wohnung (Wohnungseigentum Nr. 2 des Aufteilungsplans). Die zu bewertende Wohnung befindet sich im Erdgeschoss rechts des viergeschossigen Mehrfamilienhauses zuzüglich Staffelgeschoss Straßburger Straße 30, welches zusammen mit den beiden Mehrfamilienhäusern Straßburger Straße 26 und 28 in Herne eine Wohnanlage bildet.
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Bei dem zu bewertenden Objekt handelt es sich um eine Wohnung (Wohnungseigentum Nr. 2 des Aufteilungsplans). Die zu bewertende Wohnung befindet sich im Erdgeschoss rechts des viergeschossigen Mehrfamilienhauses zuzüglich Staffelgeschoss Straßburger Straße 30, welches zusammen mit den beiden Mehrfamilienhäusern Straßburger Straße 26 und 28 in Herne eine Wohnanlage bildet. Insgesamt besteht die Gesamtanlage, laut vorliegender Teilungserklärung, aus 26 Wohneinheiten.Die Räumlichkeiten der zu bewertenden Wohnung teilen sich, laut vorliegender Teilungserklärung, auf in Vorraum mit Garderobe, Abstellraum, Küche, Diele, Bad, Kinderzimmer, Elternzimmer, Wohnzimmer und Balkon. Die Wohnung hat eine Wohnfläche von ca. 85 qm.Im Rahmen der Begutachtung erfolgte keine Innenbesichtigung der Wohnung.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Herne. Wortlaut unverändert übernommen.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (130.000 €) als Zuschlagswert.
Grunderwerbsteuer (6.5 %)
8.450 €
Grundbuchkosten (ca.)
650 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
650 €
Gesamt-Nebenkosten
9.750 € · ≈ 7.5 %
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Inkl. KI-Auswertung des kompletten Gutachtens — plus alle Eckdaten, Deal-Analyse & Checkliste in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
KI-Gutachtenanalyse: Zustand, Mängel, Belastungen & Bewohnbarkeit aus dem Original-Gutachten — klar zusammengefasst
Vollständige Objektadresse inkl. Hausnummer (auf der Seite gekürzt angezeigt)
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Herne
Aktenzeichen
0010 K 0036/ 2025
Letzter Sync
21. Juli 2026 um 17:23
Bodenrichtwert
BORIS NW · Stand 2026
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.