2 von 7 Bildern aus dem amtlichen Exposé/Gutachten — alle Bilder im Dossier. Ohne Gewähr.
Objekt-Dossier
Zustand, Mängel, Belastungen — im Klartext, bevor Sie bieten.
Exposé, Gutachten und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus und ergänzt, was dort nicht auf einen Blick steht.
Gutachten im KlartextZustand, Mängel, Belastungen, Bewohnbarkeit
Deal-Analyse & BietstrategieWertgrenzen und Checkliste als druckbares PDF
Vollständige Adresseinkl. Hausnummer — auf der Seite gekürzt
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Bodenrichtwert (amtlich)
145 €/m²
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in ;Heinsberg. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NW · Stand 2022.
Belastungen laut Gutachten (Grundbuch Abt. II)
Wege-/Geh-/Fahrrecht
Automatisch aus dem Gutachten extrahierte Rechte Dritter. Detail-Umfang im Gutachten und im Dossier.
Termin-Vorlauf
In 41 Tagen
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Zum Objekt
Einfamilienhaus in ;Heinsberg (Nordrhein-Westfalen). Versteigerungstermin: 31. August 2026 um 11:00 am Amtsgericht Heinsberg. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 280.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 145 €/m² (Stand 2022).
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 140.000 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
freistehendes Einfamilienhaus bestehend aus einem zweigeschossigen, unterkellerten Vorderhaus mit traufständigem Satteldach und nicht ausgebautem Dachgeschoss, einem eingeschossigen, nicht unterkellerten Eingangsanbau sowie einem zweigeschossigen, teilunterkellerten Anbau mit Walmdach und nicht ausgebautem Dachgeschoss, und einer eingeschossigen Doppelagrage, ursprüngliches Baujahr: 1966; diverse Modernisierungen in …
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
freistehendes Einfamilienhaus bestehend aus einem zweigeschossigen, unterkellerten Vorderhaus mit traufständigem Satteldach und nicht ausgebautem Dachgeschoss, einem eingeschossigen, nicht unterkellerten Eingangsanbau sowie einem zweigeschossigen, teilunterkellerten Anbau mit Walmdach und nicht ausgebautem Dachgeschoss, und einer eingeschossigen Doppelagrage, ursprüngliches Baujahr: 1966; diverse Modernisierungen in 2020/2021; Erneuerung der Heizungsanlage in 2023;.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Heinsberg. Wortlaut unverändert übernommen.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (280.000 €) als Zuschlagswert.
Grunderwerbsteuer (6.5 %)
18.200 €
Grundbuchkosten (ca.)
1.400 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
1.400 €
Gesamt-Nebenkosten
21.000 € · ≈ 7.5 %
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Inkl. KI-Auswertung des kompletten Gutachtens — plus alle Eckdaten, Deal-Analyse & Checkliste in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
KI-Gutachtenanalyse: Zustand, Mängel, Belastungen & Bewohnbarkeit aus dem Original-Gutachten — klar zusammengefasst
Vollständige Objektadresse inkl. Hausnummer (auf der Seite gekürzt angezeigt)
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Heinsberg
Aktenzeichen
0090 K 0001/ 2024
Letzter Sync
21. Juli 2026 um 17:19
Bodenrichtwert
BORIS NW · Stand 2022
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.