Einfamilienhaus in Hattingen | Bundesversteigerungsportal
Nordrhein-WestfalenEinfamilienhaus, Anteil an einer privaten Zuwegungsfläche, Anteil an einer privaten Zuwegungsfläche, Anteil an einer privaten Zuwegungsfläche
Einfamilienhaus, Anteil an einer privaten Zuwegungsfläche, Anteil an einer privaten Zuwegungsfläche, Anteil an einer privaten Zuwegungsfläche in Hattingen
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Gutachten im KlartextZustand, Mängel, Belastungen, Bewohnbarkeit
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Vollständige Adresseinkl. Hausnummer — auf der Seite gekürzt
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Bodenrichtwert (amtlich)
330 €/m²
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Hattingen. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NW · Stand 2022.
Belastungen laut Gutachten (Grundbuch Abt. II)
Wege-/Geh-/FahrrechtGrunddienstbarkeit
Automatisch aus dem Gutachten extrahierte Rechte Dritter. Detail-Umfang im Gutachten und im Dossier.
Termin-Vorlauf
In 121 Tagen
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Zum Objekt
Einfamilienhaus, Anteil an einer privaten Zuwegungsfläche, Anteil an einer privaten Zuwegungsfläche, Anteil an einer privaten Zuwegungsfläche in Hattingen (Nordrhein-Westfalen). Versteigerungstermin: 20. November 2026 um 11:00 am Amtsgericht Hattingen. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 540.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 330 €/m² (Stand 2022).
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 270.000 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Laut Wertgutachten ist das Grundstück mit einem freistehendem, voll unterkellerten, eingeschossigen, teilweise zweigeschossigen Einfamilienwohnhaus, Baujahr ca. 1959 bebaut. Das Grundstück ist ein Hinterliegergrundstück und wird über eine private Wegefläche erschlossen. Hier sind drei Miteigentumsanteile zu je 1/3-Anteil an der Verkehrsfläche zugeordnet.
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Laut Wertgutachten ist das Grundstück mit einem freistehendem, voll unterkellerten, eingeschossigen, teilweise zweigeschossigen Einfamilienwohnhaus, Baujahr ca. 1959 bebaut. Das Grundstück ist ein Hinterliegergrundstück und wird über eine private Wegefläche erschlossen. Hier sind drei Miteigentumsanteile zu je 1/3-Anteil an der Verkehrsfläche zugeordnet. Der Zugang zum Gebäude erfolgt über eine nicht barrierefreie Eingangstreppe mit zwei Treppenstufen.Es kann nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden, dass im Bereich des Grundstücks nicht verzeichneter Uraltbergbau oder widerrechtlicher Abbau Dritter in geringer Tiefe unter der Geländeoberfläche stattgefunden hat. Falls dies der Fall war, könnte das auch heute noch zu einem Absenken bis hin zum Einstürzen der Tagesoberfläche führen (Tagesbruchgefahr). Die Einliegerwohnung im Keller-/Untergeschoss wurde bis auf begonnene Rohbauarbeiten nicht fertiggestellt. Eine Baugenehmigung für den Umbau von einem Einfamilien- in ein Zweifamilienwohnhaus sowie der Neubau einer Doppelgarage datiert von Juli 2021 und ist damit erloschen. Der geplante Anbau und der geplante Neubau der Doppelgarage sind nicht realisiert worden. Ebenso wie die Herstellung der Außenanlagen. Im Kellergeschoss sind neun Kellerräume, 1 WC-Raum, 1 Heizungskeller, Flur. Im Kellergeschoss war eine Wohnung mit einer Wohnfläche von rd. 76 m² geplant.Im Erdgeschoss ist eine Wohnfläche von rd. 218 m², bestehend aus Diele mit Garderobe, Gäste-WC, Flur, Raum (Mädchen), 2 Bäder, 2 Kinderzimmer, Küche + Speisekammer, Zwischenflur, Essraum, Wohnraum, Arbeitsraum.Im Obergeschosss ist eine Wohnfläche von rd. 112 m², bestehend aus Bestand, Schlafraum, Flur, Abstellraum, Sauna, Dachterrasse. Die Wohnfläche beträgt insgesamt rd. 406 m². An den baulichen Anlagen wurden Sanierungs-, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, die nicht fertiggestellt wurden. So ist z. B. die Fassade sanierungsbedürftig. Das Flachdach ist sanierungsbedürftig mit Undichtigkeiten und Folgeschäden durch Nässeeinwirkungen im Innenbereich der Räume in Erd- und Obergeschoss. Es gibt Feuchtigkeitsspuren nach Wassereinbruch im Kellergeschoss. Die Sanitärausstattung in den Bädern fehlt. Ein Außen-Schwimmbecken mit dazugehörender Schwimmbadtechnik ist vorhanden. Durch gesonderem Gutachten wurden die Kosten für die Mängelbeseitigung der Bauschäden auf rd. 315.000,00 € ermittelt.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Hattingen. Wortlaut unverändert übernommen.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (540.000 €) als Zuschlagswert.
Grunderwerbsteuer (6.5 %)
35.100 €
Grundbuchkosten (ca.)
2.700 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
2.700 €
Gesamt-Nebenkosten
40.500 € · ≈ 7.5 %
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Inkl. KI-Auswertung des kompletten Gutachtens — plus alle Eckdaten, Deal-Analyse & Checkliste in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
KI-Gutachtenanalyse: Zustand, Mängel, Belastungen & Bewohnbarkeit aus dem Original-Gutachten — klar zusammengefasst
Vollständige Objektadresse inkl. Hausnummer (auf der Seite gekürzt angezeigt)
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Hattingen
Aktenzeichen
0012 K 0011/ 2024
Letzter Sync
22. Juli 2026 um 17:26
Bodenrichtwert
BORIS NW · Stand 2022
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.