Zwangsversteigerung: land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück in Halberstadt, 38820 (Sachsen-Anhalt). Der Versteigerungstermin ist am 20. Oktober 2026 um 09:00 vor dem Amtsgericht Halberstadt, Richard-Wagner-Straße 52, Saal 104. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0012 K 0023/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 38.600 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 19.300 € (5/10) und 27.020 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zuschlag ab rund 19.300 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Das Grundstück lfd. Nr. 1 ist im nordwestlichen Bereich der Ortslage von Halberstadt zwischen der Sargsteder Siedlung und der Braunschweiger Straße (B79) gelegen. Die Fläche kann über einen Feldweg erreicht werden. Das Grundstück lfd. Nr. 2 ist im südwestlichen Bereich der Ortslage von Halberstadt verortet und über die Verkehrsanlage Meyers Einfall und weitergehende Feldwege erreichbar.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Halberstadt. Wortlaut unverändert übernommen.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 38.600 € und liegt damit 5 % unter dem Median vergleichbarer Grundstücke in Sachsen-Anhalt (Median 40.700 €). Ausgewertet wurden 23 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 1.000 € bis 352.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 52 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 23 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Sachsen-Anhalt (Stand 25. August 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (38.600 €) als Zuschlagswert.
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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