Zwangsversteigerung: Doppelhaushälfte in Schwanebeck, 39397 (Sachsen-Anhalt). Der Versteigerungstermin ist am 6. Oktober 2026 um 09:30 vor dem Amtsgericht Halberstadt, Richard-Wagner-Straße 52, Saal 104. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0012 K 0012/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 45.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 22.500 € (5/10) und 31.500 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 30 €/m² (Stand 2026).
Zuschlag ab rund 22.500 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Einfamilienhaus als Doppelhaushälfte und einem Nebengebäude. Baujahr ca. um 1890, schrittweise Umbaumaßnahmen, gemäß örtlicher Auskunft ab 2010 im Wohnhaus. Doppelhaushälfte, zweigeschossig unterkellert massives sowie in Fachwerkkonstruktion errichtetes Gebäude. Erdgeschoß, Obergeschoß und Dachgeschoß zur Wohnnutzung geeignet.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Halberstadt. Wortlaut unverändert übernommen.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Schwanebeck. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS ST · Stand 2026.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 45.000 € und liegt damit 52 % unter dem Median vergleichbarer Häuser in Sachsen-Anhalt (Median 94.700 €). Ausgewertet wurden 112 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 2.000 € bis 912.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 71 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (30 €/m²) liegt auf Höhe des Median vergleichbarer Lagen in Sachsen-Anhalt (30 €/m², aus 104 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 112 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Sachsen-Anhalt (Stand 25. August 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (45.000 €) als Zuschlagswert.
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