Zustand, Mängel, Belastungen — im Klartext, bevor Sie bieten.
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Gutachten im KlartextZustand, Mängel, Belastungen, Bewohnbarkeit
Deal-Analyse & BietstrategieWertgrenzen und Checkliste als druckbares PDF
Vollständige Adresseinkl. Hausnummer — auf der Seite gekürzt
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Belastungen laut Gutachten (Grundbuch Abt. II)
Vorkaufsrecht
Automatisch aus dem Gutachten extrahierte Rechte Dritter. Detail-Umfang im Gutachten und im Dossier.
Termin-Vorlauf
Morgen
Wenig Zeit für Besichtigung und Finanzierungs-Vorbereitung.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Zum Objekt
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer) in Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen). Versteigerungstermin: 22. Juli 2026 um 11:00 am Amtsgericht Gelsenkirchen. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 70.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 35.000 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Objektlage: Bochumer Str., 131, Heidelberger Str. 20, 45886 Gelsenkirchen, Ückendorf
Objektbeschreibung laut Gutachten
Laut Wertgutachten handelt es sich um eine im Hause Bochumer Str. 129 gelegene Eigentumswohnung im 1. Obergeschoss rechts eines Wohn- und Geschäftshauses nebst PKW-Garage und einem Kellerraum (Nr. 9 des Aufteilungsplans - Teil der Wohnungseigentümergemeinschaft Bochumer Str. 129/131, Heidelberger Str. 20, bestehend aus zwei Wohn- und Geschäftshäusern und einem Mehrfamilienwohnhaus mit insg.
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Laut Wertgutachten handelt es sich um eine im Hause Bochumer Str. 129 gelegene Eigentumswohnung im 1. Obergeschoss rechts eines Wohn- und Geschäftshauses nebst PKW-Garage und einem Kellerraum (Nr. 9 des Aufteilungsplans - Teil der Wohnungseigentümergemeinschaft Bochumer Str. 129/131, Heidelberger Str. 20, bestehend aus zwei Wohn- und Geschäftshäusern und einem Mehrfamilienwohnhaus mit insg. 2 Gewerbeeinheiten, 20 Wohneinheiten und 20 Garagen), Baujahr ca. 1976, 55 m² Wfl. (gem. Teilungserklärung), Balkon, Bauschäden/-mängel.Die Wohnung ist zum Wertermittlungsstichtag (= 05.11.2024) vermietet.Eine Besichtigung der Garage Nr. 9 wurde der Sachverständigen nicht ermöglicht; insoweit ist zu den Nutzungsverhältnissen sachverständigenseits nichts bekannt.Die Einsichtnahme des Gutachtens nebst allen Anlagen wird angeraten!
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Gelsenkirchen. Wortlaut unverändert übernommen.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (70.000 €) als Zuschlagswert.
Grunderwerbsteuer (6.5 %)
4.550 €
Grundbuchkosten (ca.)
350 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
350 €
Gesamt-Nebenkosten
5.250 € · ≈ 7.5 %
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Inkl. KI-Auswertung des kompletten Gutachtens — plus alle Eckdaten, Deal-Analyse & Checkliste in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
KI-Gutachtenanalyse: Zustand, Mängel, Belastungen & Bewohnbarkeit aus dem Original-Gutachten — klar zusammengefasst
Vollständige Objektadresse inkl. Hausnummer (auf der Seite gekürzt angezeigt)
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Gelsenkirchen
Aktenzeichen
0005 K 0048/ 2024
Letzter Sync
21. Juli 2026 um 09:16
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap)
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.