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Gutachten im KlartextZustand, Mängel, Belastungen, Bewohnbarkeit
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Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Bodenrichtwert (amtlich)
170 €/m²
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Gangelt. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NW · Stand 2022.
Termin-Vorlauf
In 78 Tagen
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Zum Objekt
Garage, Doppelhaushälfte in Gangelt (Nordrhein-Westfalen). Versteigerungstermin: 8. Oktober 2026 um 09:00 am Amtsgericht Geilenkirchen. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 236.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 170 €/m² (Stand 2022).
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 118.000 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Laut Wertgutachten: zweigeschossige, vollunterkellerte Doppelhaushälfte mit vermutlich nicht ausgebautem Dachgeschoß, einem zweigeschossigen, nicht unterkellertem Anbau mit nicht ausgebautem Dachgeschoß aus dem Jahre 1954 sowie einer Doppelgarage, errichtet 1969. Das Objekt liegt im Ortsteil Schierwaldenrath des Gemeindegebietes von Gangelt. Die Doppelhaushälfte mit Anbau wurde 1954 errichtet.
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Laut Wertgutachten: zweigeschossige, vollunterkellerte Doppelhaushälfte mit vermutlich nicht ausgebautem Dachgeschoß, einem zweigeschossigen, nicht unterkellertem Anbau mit nicht ausgebautem Dachgeschoß aus dem Jahre 1954 sowie einer Doppelgarage, errichtet 1969. Das Objekt liegt im Ortsteil Schierwaldenrath des Gemeindegebietes von Gangelt. Die Doppelhaushälfte mit Anbau wurde 1954 errichtet. Eine Innenbesichtigung hat nicht stattgefunden.Der Bau- und Unterhaltungszustand der baulichen Anlagen ist augenscheinlich durchschnittlich.Das Bewertungsobjekt liegt gem. ELWAS in einem Überschwemmungsgebiet eines hunderjährlichen Hochwassers. Das Grundstück liegt im Einflussbereich der Grundwasserabsenkung für den rheinischen Braunkohlenbergbau.Nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ist ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Das Objekt ist eigengenutzt.Ein Bieter hat auf Verlangen 10 % des Verkehrswertes als Sicherheit zu leisten.Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Geilenkirchen. Wortlaut unverändert übernommen.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (236.000 €) als Zuschlagswert.
Grunderwerbsteuer (6.5 %)
15.340 €
Grundbuchkosten (ca.)
1.180 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
1.180 €
Gesamt-Nebenkosten
17.700 € · ≈ 7.5 %
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Inkl. KI-Auswertung des kompletten Gutachtens — plus alle Eckdaten, Deal-Analyse & Checkliste in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
KI-Gutachtenanalyse: Zustand, Mängel, Belastungen & Bewohnbarkeit aus dem Original-Gutachten — klar zusammengefasst
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Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Geilenkirchen
Aktenzeichen
0070 K 0011/ 2024
Letzter Sync
21. Juli 2026 um 17:23
Bodenrichtwert
BORIS NW · Stand 2022
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.