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Amtlicher Bodenrichtwertfließt in die Lage-Bewertung ein
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Bodenrichtwert (amtlich)
190 €/m²
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Übach-Palenberg. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NW · Stand 2022.
Termin-Vorlauf
In 120 Tagen
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Zum Objekt
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) in Übach-Palenberg (Nordrhein-Westfalen). Versteigerungstermin: 19. November 2026 um 09:00 am Amtsgericht Geilenkirchen. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 128.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 190 €/m² (Stand 2022).
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 64.000 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Beim Bewertungsobjekt handelt es sich laut Gutachten um eine Eigentumswohnung in einem im Stadtteil Boscheln des Stadtgebietes Übach-Palenberg gelegenen Siebzehnfamilienwohnhauses. Die zu bewertende Wohnung (Nr. 10 gemäß Aufteilungsplan) liegt im 1. Obergeschoss vorne rechts. Die Grundstücksfläche beträgt 2.090 m².Das unterkellerte Mehrfamilienhaus wurde 1969 in massiver Bauweise errichtet.
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Beim Bewertungsobjekt handelt es sich laut Gutachten um eine Eigentumswohnung in einem im Stadtteil Boscheln des Stadtgebietes Übach-Palenberg gelegenen Siebzehnfamilienwohnhauses. Die zu bewertende Wohnung (Nr. 10 gemäß Aufteilungsplan) liegt im 1. Obergeschoss vorne rechts. Die Grundstücksfläche beträgt 2.090 m².Das unterkellerte Mehrfamilienhaus wurde 1969 in massiver Bauweise errichtet. Es verfügt über drei bis vier Vollgeschosse und Flachdach. Die zu bewertende Wohnung teilt sich entsprechend der in der Bauakte enthaltenen Grundrissen in vier Zimmer, Küche, Abstellraum, Diele, Bad, Gäste -WC und Balkon mit einer Wohnfläche von rund 90 m² auf.Über das Ausbau- und Ausstattungsniveau der Wohnung kann aufgrund der nicht erfolgten Innenbesichtigung keine Aussage getroffen werden. Das Mehrfamilienwohnhaus ist insgesamt als einfach bis mittel zu klassifizieren. In den 1980-1990er Jahren wurden die Fassade wärmegedämmt und die Fenster erneuert. Seit 2007 wurden die Heizungsanlage, die Hauseingangstüre sowie die Flachdächer einschließlich Wärmedämmung erneuert. Der Bau- und Unterhaltungszustand ist durchschnittlich. Es besteht Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarf in geringem Umfang.Der Energieausweis vom 13.12.2017 gemäß § 80 Gebäudeenergiegesetz (GEG) zum Energieverbrauch des Bewertungsobjektes weist einen Energieverbrauchskennwert in Höhe von 155,4 kWh / (m² * a). Das entspricht laut dem Gutachten dem Durchschnitt des Wohngebäudebestandes.Das Objekt ist vermietet.Ein Bieter hat auf Verlangen 10% des Verkehrswertes als Sicherheit zu leisten.Sicherheitsleistung in Barzahlung ist ausgeschlossen.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Geilenkirchen. Wortlaut unverändert übernommen.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (128.000 €) als Zuschlagswert.
Grunderwerbsteuer (6.5 %)
8.320 €
Grundbuchkosten (ca.)
640 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
640 €
Gesamt-Nebenkosten
9.600 € · ≈ 7.5 %
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Geilenkirchen
Aktenzeichen
0070 K 0010/ 2024
Letzter Sync
21. Juli 2026 um 17:26
Bodenrichtwert
BORIS NW · Stand 2022
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.