Bild(er) aus dem amtlichen Exposé bzw. Gutachten. Ohne Gewähr.
Objekt-Dossier
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Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Termin-Vorlauf
In 107 Tagen
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Zum Objekt
unbebautes Grundstück in Gerbstedt (Sachsen-Anhalt). Versteigerungstermin: 5. November 2026 um 10:00 am Amtsgericht Eisleben. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 9.100 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 4.550 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
unbebautes Grundstück
- erschlossenes, baureifes Land
- Umgebungsschutz gem. § 14 I Nr. 3 DenkmSchG LSA
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Eisleben. Wortlaut unverändert übernommen.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (9.100 €) als Zuschlagswert.
Grunderwerbsteuer (5 %)
455 €
Grundbuchkosten (ca.)
46 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
100 €
Gesamt-Nebenkosten
601 € · ≈ 6.6 %
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Eisleben
Aktenzeichen
0052 K 0003/ 2025
Letzter Sync
21. Juli 2026 um 09:37
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap)
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.