Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus in Reinsberg, Ortsteil Bieberstein, 09629 (Sachsen). Der Versteigerungstermin ist am 27. Oktober 2026 um 10:00 vor dem Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz / Raum: 3.007 Sitzungssaal. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0023 K 0170/ 2023. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 100.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 50.000 € (5/10) und 70.000 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 13 €/m² (Stand 2022).
Zuschlag ab rund 50.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Grundstück bebaut mit einem teilsanierten Einfamilienhaus und einem Nebengebäude; freistehender Massivbau; Baujahr vor 1900, Teilsaniert 1998 - 2000, weitere Teilsanierung nach 2019, etwas 120 m² Wohnfläche in EG und OG, nicht ausgebautes DG, nicht unterkellert, Grundstück in dörflicher Lage, kein Denkmalschutz, kein Flurbereinigungsverfahren
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Chemnitz. Wortlaut unverändert übernommen.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Reinsberg. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS SN · Stand 2022.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 100.000 € und liegt damit 18 % unter dem Median vergleichbarer Häuser in Sachsen (Median 121.500 €). Ausgewertet wurden 68 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 9.000 € bis 1.609.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 57 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (13 €/m²) liegt 71 % unter dem Median vergleichbarer Lagen in Sachsen (45 €/m², aus 69 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 68 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Sachsen (Stand 25. August 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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