Bild(er) aus dem amtlichen Exposé bzw. Gutachten. Ohne Gewähr.
Objekt-Dossier
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Gutachten im KlartextZustand, Mängel, Belastungen, Bewohnbarkeit
Deal-Analyse & BietstrategieWertgrenzen und Checkliste als druckbares PDF
Vollständige Adresseinkl. Hausnummer — auf der Seite gekürzt
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Bodenrichtwert (amtlich)
270 €/m²
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Erftstadt. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NW · Stand 2026.
Termin-Vorlauf
In 51 Tagen
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Zum Objekt
Zweifamilienhaus in Erftstadt (Nordrhein-Westfalen). Versteigerungstermin: 11. September 2026 um 09:00 am Amtsgericht Brühl. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 362.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 270 €/m² (Stand 2026).
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 181.000 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Objektlage: Niederweg, 50374 Erftstadt, Friesheim
Objektbeschreibung laut Gutachten
einseitig angebautes Zweifamilienhaus, zusammengesetzt aus einem vermutlich unterkellerten zweigeschossigen Vorderhaus mit ausgebautem Dachgeschoss und einem einseitig an die rückwärtige Außenwand des Vorderhauses angebauten, nicht unterkellerten, zweigeschossigen Anbau mit Pultdach, mit einer seitlich des Wohnhauses befindlichen Tordurchfahrt mit Aufstockung, mit einem nicht unterkellerten, eingeschossigen …
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
einseitig angebautes Zweifamilienhaus, zusammengesetzt aus einem vermutlich unterkellerten zweigeschossigen Vorderhaus mit ausgebautem Dachgeschoss und einem einseitig an die rückwärtige Außenwand des Vorderhauses angebauten, nicht unterkellerten, zweigeschossigen Anbau mit Pultdach, mit einer seitlich des Wohnhauses befindlichen Tordurchfahrt mit Aufstockung, mit einem nicht unterkellerten, eingeschossigen Nebengebäude mit Flachdach sowie einer nicht unterkellerten Einzelgarage mit Flachdach.Anschrift des Objekts (amtl. Hausnummer) : Niederweg 4,50374 Erftstadt - FriesheimGrundstücksgröße : 693 m 2Wohn- und Nutzflächen : Wohnfläche Wohnhaus: 80,41 m 2 Wohnung I (EG) 129,05 m 2 Wohnung II (OG + DG) 209,46 m 2 insgesamtNutzfläche: 79,48 m 2 NebengebäudeVerkehrswert : EUR 362.000,-
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Brühl. Wortlaut unverändert übernommen.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (362.000 €) als Zuschlagswert.
Grunderwerbsteuer (6.5 %)
23.530 €
Grundbuchkosten (ca.)
1.810 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
1.810 €
Gesamt-Nebenkosten
27.150 € · ≈ 7.5 %
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Inkl. KI-Auswertung des kompletten Gutachtens — plus alle Eckdaten, Deal-Analyse & Checkliste in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
KI-Gutachtenanalyse: Zustand, Mängel, Belastungen & Bewohnbarkeit aus dem Original-Gutachten — klar zusammengefasst
Vollständige Objektadresse inkl. Hausnummer (auf der Seite gekürzt angezeigt)
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Brühl
Aktenzeichen
0141 K 0025/ 2024
Letzter Sync
21. Juli 2026 um 17:20
Bodenrichtwert
BORIS NW · Stand 2026
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.